6. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten selber. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 22. September 2021 beantragte die Beschuldigte, sie sei von den Vorwürfen der Täuschung der Behörden, der Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung sowie der Verletzung der Verkehrsregeln durch Verwenden eines Telefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt freizusprechen. Es sei von einer Freiheitsstrafe und Geldstrafe abzusehen, eventualiter eine bedingte Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen mit einer Probezeit von 2 Jahren auszusprechen. Die Busse sei auf Fr. 800.00 festzusetzen.