4.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen vollzogen. -3- 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 1'000.00 Gerichtsgebühr von Fr. 12'000.00, davon ½ Fr. 6'000.00 Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 61.90 andere Auslagen Fr. 50.00 Total Fr. 7'111.90 Der Beschuldigten werden die Verfahrenskosten im Gesamtbetrag von Fr. 7'111.90 auferlegt.