2. Das Bezirksgericht Bremgarten erkannte mit Urteil vom 29. Juni 2021: 1. Die Beschuldigte wird schuldig gesprochen - der Täuschung der Behörden gemäss Art. 118 Abs. 1 AIG (Anklageziffer 1.) - der Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG (Anklageziffer 2.) - der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 i.V.m. Art. 31 SVG (Anklageziffern 3. und 5. Abs. 2) - der Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 i.V.m. Art. 32 SVG (Anklageziffer 4.) - der Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art.