4.7. Zusammenfassend ist somit eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 7 Jahren anzuordnen und diese ist im SIS auszuschreiben. Die Berufung des Beschuldigten erweist sich in diesem Punkt als unbegründet. 5. Die Vorinstanz hat der Privatklägerin C. Schadenersatz in Höhe von Fr. 1'050.00 und eine Genugtuung von Fr. 5'000.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit B., zugesprochen (vorinstanzliches Urteil, E. 7).