Der Beschuldigte ist nach eigenen Angaben gesund (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 18), womit keine gesundheitlichen Probleme einer Ausweisung entgegenstehen würden. Schliesslich ist auch aufgrund seiner in der Schweiz erworbenen beruflichen Fähigkeiten davon auszugehen, dass er im Kosovo, dessen Kultur und Sprache er kennt, nicht nur gesellschaftlich, sondern auch wirtschaftlich Fuss fassen könnte, zumal er dabei von seiner Familie und Verwandtschaft, auch wenn diese nicht mehr im Kosovo leben, unterstützt werden könnte. Insbesondere lebt seine Ehefrau mit ihrer Familie im Kosovo, welche zusätzlich Integrationshilfe leisten kann.