Der Beschuldigte heiratete im Oktober 2020 eine Landsfrau, welche jedoch immer noch im Kosovo lebt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17). Der Beschuldigte spricht einwandfrei Schweizerdeutsch und kann sich ebenfalls problemlos auf Albanisch verständigen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 19). Mit der Kultur seines Heimatlandes ist er durchaus vertraut. Der Beschuldigte ist nach eigenen Angaben gesund (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 18), womit keine gesundheitlichen Probleme einer Ausweisung entgegenstehen würden.