Lohnabrechnungen). Der Beschuldigte hat keine Schulden (vgl. eingereichter Betreibungsregisterauszug) und hat inzwischen ein Vermögen von Fr. 50'000.00 (vgl. eingereichte Steuerunterlagen) angehäuft. Der Beschuldigte wohnt zusammen mit seinem Bruder unentgeltlich in einer seinem Vater gehörenden Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17). Er verfügt über die Niederlassungsbewilligung C (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 19; MIKA-Akten, act. 130). Der Beschuldigte heiratete im Oktober 2020 eine Landsfrau, welche jedoch immer noch im Kosovo lebt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17).