4.3. Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsangehöriger. Er hat sich der Schändung gemäss Art. 191 StGB schuldig gemacht und damit eine Katalogtat gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB begangen. Der Beschuldigte ist damit grundsätzlich für die Dauer von 5 bis 15 Jahren des Landes zu verweisen.