Der ebenfalls beschuldigte B. wurde am 10. Oktober 2018 verhaftet, für zehn Tage in Untersuchungshaft versetzt und ein erstes Mal einvernommen (UA act. 26 ff.). Aufgrund seiner Aussagen wurde das Verfahren am 17. Oktober 2018 auch gegen den Beschuldigten eröffnet (UA act. 123) und er wurde am 19. Oktober 2018 an seinem Wohnort angehalten und zur Einvernahme mitgenommen (UA act. 397 ff.). Weitere - 12 -