Seine Aussagen zum Ablauf des Geschlechtsverkehrs resp. seine sehr pauschal gehaltenen Aussagen dazu, sowie seine wenig glaubhafte Angabe, dass die Initiative eher von C. ausgegangen sei, obwohl er unumwunden aussagte, dass seine primäre Absicht Sex sei, wenn er im Ausgang Frauen angesprochen habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 19), lassen nur den Schluss zu, dass es sich keineswegs wie von ihm geschildert abgespielt hat. Der Zustand von C. und ihre Widerstandsunfähigkeit war demnach dem Beschuldigten bekannt und er hat dies für seine egoistischen Ziele ausgenutzt.