C. kenne er etwas von früher. Im Club D. an jenem Abend hätten sie sich kurz gesehen und sich gegrüsst. Sie sei so gewesen, wie man ist, wenn man Alkohol getrunken habe (GA act. 71). F., eine damalige Freundin von C., erklärte, dass sie an jenem Abend bei sich zuhause Alkohol getrunken hätten, bevor sie in den Club D. gegangen seien. Sie selber habe auch einen Filmriss von jener Nacht, und sie habe bemerkt, dass sie geweitete Pupillen gehabt habe, weshalb sie nicht ausschliessen könne, dass sie unter Drogeneinfluss gestanden habe. Sie könne sich nur noch daran erinnern, dass sie in Richtung der Tanzfläche -6-