2.3.3. Der Beschuldigte bestreitet, dass sich C. während des Geschlechtsverkehrs in einem Zustand der Widerstandsunfähigkeit befunden habe. Gemäss seinen Aussagen sei C. zwar angetrunken gewesen, «so locker, so easy», aber sie sei nicht bewusstlos gewesen, sondern auch aktiv. Sie hätten zusammen «rumgemacht» und sich ausgezogen. C. habe an ihm «herumgefummelt», ihre Hände seien an seinem Körper und in seinem Schritt gewesen. Sie hätten auch zusammen gesprochen, unter anderem habe er sie gefragt, ob sie schon einen «Dreier» gehabt habe, was diese verneinte.