2.3.2. Unbestritten und soweit erstellt ist aufgrund der Aussagen der Beschuldigten selber, dass es zwischen C. und dem Beschuldigten zwei Mal zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen ist, wobei der Beschuldigte jeweils in einen Lumpen ejakuliert hat (UA act. 218 f.). Ebenfalls unbestritten ist, dass B. am frühen Morgen dazu gestossen ist und danach ebenfalls zweimal mit C. Geschlechtsverkehr hatte (UA act. 197 f.). -5-