In der Folge habe der Beschuldigte seinen Cousin B. angerufen und zu sich bestellt. Dieser sei um ca. 6:00 Uhr in der Wohnung des Beschuldigten eingetroffen und habe auch zweimal den Geschlechtsverkehr an der wehrlosen C. vollzogen. Diese sei weiterhin in einem komaähnlichen Zustand gewesen und habe von diesen Handlungen nichts mitbekommen. Der Beschuldigte habe sich bei diesen Handlungen durch B. bereits schlafend im Nebenzimmer befunden. Am Morgen nach dem Erwachen sei C. bewusst geworden, was sich vorgängig zugetragen habe, nachdem ihr der Beschuldigte und B. vom vorgängigen, mehrmaligen und nach ihrer Auffassung einvernehmlichen Geschlechtsverkehr erzählt hätten.