2. 2.1. Gemäss Anklage habe sich der Beschuldigte am 4. März 2018 in R. in einem Club befunden und sei später zusammen mit der Privatklägerin C. in einem Taxi zu seiner Wohnung in Q. gefahren, wobei beide reichlich alkoholisiert gewesen seien. Der Beschuldigte habe im Bett im Schlafzimmer seiner Wohnung zweimal mit Wissen und Wollen den vaginalen Geschlechtsverkehr an der wehrlosen C. vollzogen. Er habe jeweils in einen Lumpen, welcher sich neben seinem Bett befunden habe, ejakuliert. C. habe sich in einem komaähnlichen Zustand befunden und von den Übergriffen nichts mitbekommen. Dieser Zustand sei dem Beschuldigten bekannt und bewusst gewesen.