Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 20. Januar 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Schändung. Sie beantragte, dass der Beschuldigte dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von Fr. 5'000.00, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen sei. Weiter beantragte sie den Widerruf des dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bedingt gewährten Strafvollzugs sowie eine Landesverweisung für die Dauer von sieben Jahren.