8.3. Der Beschuldigte wird in solidarischer Haftbarkeit mit B. (SST.2021.226) verpflichtet, der Privatklägerin C. ihre erstinstanzlichen Parteikosten von Fr. 4'863.55 zu bezahlen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt oder teilbedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)