Seit 1 ½ Jahren hat er eine Freundin, welche Schweizerin ist (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 27 f.). Der Beschuldigte spricht einwandfrei Schweizerdeutsch und kann sich auf Albanisch gut verständigen – er verbringt jedes Jahr Ferien im Kosovo (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 28). Mit der dortigen Kultur ist er durchaus vertraut. Der Beschuldigte ist nach eigenen Angaben gesund (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 27), womit keine gesundheitlichen Probleme einer Ausweisung entgegenstehen würden.