Weitere Verfahrenshandlungen bis zur Anklageerhebung am 20. Januar 2020 beinhalteten vor allem die erneute Einvernahme der Privatklägerin C. und der Zeugen E. und F. im April 2019. Diese Lücke von 11 Monaten zwischen den letzten Einvernahmen und der Anklageerhebung erscheint nicht mehr angemessen lange, zumal der Vorwurf gegen den Beschuldigten erheblich war. Sodann wurde von der Vorinstanz ohne ersichtliche Gründe erst über ein Jahr nach der Anklageerhebung zur Hauptverhandlung im Mai 2021 vorgeladen. - 12 -