Der Beschuldigte wurde am 10. Oktober 2018 festgenommen, für zehn Tage in Untersuchungshaft versetzt und ein erstes Mal einvernommen (UA act. 26 ff.). Aufgrund seiner Aussagen wurde das Verfahren am 17. Oktober 2018 auch gegen B. eröffnet (UA act. 123) und dieser wurde am 19. Oktober 2018 an seinem Wohnort angehalten und zur Einvernahme mitgenommen (UA act. 397 ff.). Weitere Verfahrenshandlungen bis zur Anklageerhebung am 20. Januar 2020 beinhalteten vor allem die erneute Einvernahme der Privatklägerin C. und der Zeugen E. und F. im April 2019.