Der Beschuldigte hat am Sonntagmorgen, 4. März 2018 um ca. 06.00 Uhr an C., die im damaligen Zeitpunkt unfähig war, sich gegen einen unerwünschten Sexualkontakt zu wehren, kurz nacheinander zweimal den ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen, wobei er einmal zum Samenerguss in der Vagina von C. gekommen ist.