Möglicherweise war auch noch ein Drogenkonsum im Spiel. Anders lässt sich nicht erklären, dass C., welche bei der Befragung vor Obergericht glaubhaft und überzeugend ausführte, panische Angst vor Geschlechtskrankheiten zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 15), mit ihr unbekannten Männern gleich -7-