Es ist damit davon auszugehen, dass C. bereits während der Taxifahrt mit B. zu dessen Wohnung in Q. nicht mehr gänzlich funktioniert hat. Umso mehr muss sodann spätestens im Zeitpunkt des ersten Geschlechtsverkehrs zwischen C. und B. von einer Widerstandsunfähigkeit von C. aufgrund des Alkoholkonsums und der sich daraus entwickelten Müdigkeit ausgegangen werden. Möglicherweise war auch noch ein Drogenkonsum im Spiel.