GA act. 95 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 29). Gemäss den Aussagen von B. sei C. zwar angetrunken gewesen, «so locker, so easy», aber sie sei nicht bewusstlos gewesen, sondern auch aktiv. Sie hätten zusammen «rumgemacht» und sich ausgezogen. C. habe an ihm «herumgefummelt», ihre Hände seien an seinem Körper und in seinem Schritt gewesen. Sie hätten auch zusammen gesprochen, unter anderem habe er sie gefragt, ob sie schon einen «Dreier» gehabt habe, was diese verneinte. Da habe er etwas auf sie eingeredet, worauf C. dann gesagt habe, dann solle er seinem Kollegen anrufen, was er dann getan habe (UA act. 216 ff.; GA act. 87 f.).