R. an der Bar angetroffen, als diese gerade mit E. gesprochen habe. Sie habe sich als «Spitzname.» vorgestellt. Sie – der Beschuldigte und B. zusammen mit C. – hätten dann in der Raucherlounge zusammen geraucht. Später sei er mit dem Taxi nach Hause nach S. gefahren, da habe ihn B. angerufen und gesagt, er solle zu ihm nach Q. kommen, «sie» (gemeint ist C.) wolle einen Dreier, weshalb er um ca. 6:00 Uhr nach Q. gefahren sei. Er habe dann mit C. «normale Gespräche» geführt, unter anderem habe er sie gefragt, was der Drogenkonsum bei ihr bewirke, worauf sie geantwortet habe, sie sei dann einfach aufgestellter und hyperaktiv (UA act. 191 ff.; GA act. 95 ff.;