In der Folge habe B. den Beschuldigten angerufen und zu sich nach Q. bestellt, wo letzterer um ca. 6:00 Uhr eingetroffen sei und ebenfalls zweimal den Geschlechtsverkehr an der wehrlosen C. vorgenommen habe. Diese sei nach wie vor in einem komaähnlichen Zustand gewesen und habe von diesen Handlungen nichts mitbekommen. B. habe während diesen Übergriffen im Nebenzimmer geschlafen. Am Morgen nach dem Erwachen sei C. bewusst geworden, was sich vorgängig zugetragen habe, nachdem ihr der Beschuldigte und B. vom vorgängigen, mehrmaligen und nach ihrer Auffassung einvernehmlichen Geschlechtsverkehr erzählt hätten.