2. 2.1. Gemäss Anklage habe sich die Privatklägerin C. am Sonntag, 4. März 2018 um ca. 3:00 Uhr in der Wohnung von B., dem Cousin des Beschuldigten, in Q. befunden. Zuvor seien diese beiden zusammen von einem Club in R. in reichlich alkoholisiertem Zustand mit dem Taxi nach Q. gefahren. Im Club in R. sei auch bereits der Beschuldigte gewesen. B. habe an C. zwei Mal den Geschlechtsverkehr vollzogen während diese in einem komaähnlichen Zustand befunden und von diesen Übergriffen nichts mitbekommen habe.