3.2. Mit Berufungserklärung vom 27. September 2021 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Schändung. Eventualtier sei auf die Aussprechung einer Landesverweisung zu verzichten. Zudem beantragte er für die ungerechtfertigte Untersuchungshaft vom 10. bis 19. Oktober 2018 eine Entschädigung von insgesamt Fr. 3'000.00. 3.3. Der Beschuldigte reichte am 15. November 2021 vorgängig zur Berufungsverhandlung seine Berufungsbegründung ein. 3.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verzichtete mit Eingabe vom 18. November 2021 auf die Erstattung einer vorgängigen Berufungsantwort und verwies auf die Ausführungen im Urteil vom 26. Mai 2021.