Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 20. Januar 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Schändung. Sie beantragte, dass der Beschuldigte dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten zu verurteilen sei. Weiter beantragte sie den Widerruf des dem Beschuldigten mit Urteil des Strafgerichts Basel- Stadt vom 13. Juni 2017 bedingt gewährten Strafvollzugs sowie eine Landesverweisung für die Dauer von sieben Jahren.