2.2. Die Untersuchungshaft von 5 Tagen (13. Dezember 2020 bis 17. Dezember 2020) wird gestützt auf Art. 51 StGB an die Freiheitstrafe angerechnet. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Es wird keine (nicht obligatorische) Landesverweisung angeordnet. 4. 4.1. Der beschlagnahmte Personenwagen Audi A6 Avant 3.0 TDI wird zur Deckung der erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten sowie der Verbindungsbusse verwendet. 4.2. Die Staatsanwaltschaft trifft die zur Verwertung des Audi A6 Avant 3.0 TDI sachgemässen Verfügungen. Der Verwertungserlös ist, nach Abzug allfälliger Verwertungskosten, der Obergerichtskasse abzuliefern.