Können alle Kosten und die Busse verrechnet werden, so wäre ein allfälliger Überschuss an den Beschuldigten herauszugeben. Insoweit der Beschuldigte die Verwertung abwenden möchte, steht es ihm frei, die sofortige und vollständige Bezahlung aller Kosten (inkl. von ihm zu tragende Entschädigung der amtlichen Verteidigung) und der Busse nachzuweisen.