Die Verwertung des Personenwagens Audi A6 Avant 3.0 TDI sowie die Verrechnung des Verwertungserlöses mit den geschuldeten Verfahrenskosten sind gesetzlich vorgesehen und entsprechen dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung staatlicher Forderungen. Die Verwertung und die anschliessende Verrechnung sind geeignete Instrumente, um die Geldforderungen mit sofortiger Wirkung durchzusetzen. Der Beschuldigte verfügt lediglich über lose Bezugspunkte zur Schweiz und über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). - 10 -