Insgesamt ist vorliegend innerhalb des qualifizierten Strafrahmens von einem bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe von einem noch vergleichsweise leichten Verschulden und einer dafür angemessenen (bedingten) Freiheitsstrafe von 13 Monaten zuzüglich einer Verbindungsbusse von Fr. 3'000.00 (siehe dazu unten) als eine in ihrer Summe angemessenen Sanktion auszugehen. 2.3.2. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der 24 Jahre alte Beschuldigte, der aktuell mit seiner Frau und drei Kindern in Rumänien lebt, ist nicht vorbestraft, was allerdings den Normalfall darstellt und deshalb neutral zu beurteilen ist (BGE 136 IV 1 E. 2.6.4).