3. 3.1. Gegen das erstinstanzliche Urteil erklärte die Staatsanwaltschaft am 20. September 2021 die Berufung. Sie beantragte, der Beschuldigte sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 statt 12 Monaten zu verurteilen mit einer Probezeit von 3 anstatt 2 Jahren. Zudem sei eine Verbindungsbusse von Fr. 3'000.00 auszusprechen und die Ersatzfreiheitsstrafe auf 30 Tage festzusetzen. Der Personenwagen Audi A6 Avant 3.0 TDI sei einzuziehen und zu verwerten. Der Verwertungserlös sei zur Deckung der Verfahrenskosten zu verwenden. 3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 25. Oktober 2021 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.