2. Das Bezirksgericht Zofingen sprach den Beschuldigten am 22. Juli 2021 der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 lit. b SVG schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, Probezeit 2 Jahre. Weiter entschied es, den Personenwagen Audi A6 Avant 3.0 TDI, [...], nicht einzuziehen, sondern dem Beschuldigten zurückzugeben.