Gegenstand Qualifiziert grobe Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz; Strafzumessung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob am 15. Dezember 2020 gegen den Beschuldigten Anklage wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG.