1.3. Mit Verfügung vom 21. September 2021 wurde der bisherige amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt Mayer, – unter Vorbehalt einer allfälligen Wiedereinsetzung – aus seinem Amt entlassen und der privat mandatierte Verteidiger, Rechtsanwalt F._____, zur Stellungnahme zu einer allfälligen Interessenkollision aufgefordert. Die Parteien reichten in der Folge mehrere Stellungnahmen ein.