Den Privatklägern A. H._____ sowie B._____, die gemeinsam durch Rechtsanwalt Schib vertreten werden, ist für den angemessenen Aufwand unter Berücksichtigung des Parallelverfahrens SST.2021.222 eine auf das vorliegende, bisherige Berufungsverfahren entfallende Entschädigung von gesamthaft Fr. 500.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten (Art. 436 Abs. 3 StPO i.V.m. § 9 AnwT). -8- Über die vorinstanzlichen Verfahrenskosten und Entschädigungen wird die Vorinstanz unter Berücksichtigung der vorliegenden Rückweisung und entsprechend dem neu zu fällenden Urteil neu zu entscheiden haben.