Bundesgerichts 1B_457/2021 vom 28. Oktober 2021 E. 2.1 mit Hinweisen). 2.3.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten hat als Verfahrensleiterin zwar zu Recht erkannt, dass eine wirksame Verteidigung durch den privat mandatierten Verteidiger infolge einer Interessenkollision wegen Doppelvertretung nicht gewährleistet ist (vgl. die Begründung der abgewiesenen Anträge auf Sistierung der amtlichen Verteidigung, vorinstanzliche Akten [VA] act. 93; VA act. 122; nochmals in: VA act. 132; VA act. 162; vgl. bereits Vormerknahme der angezeigten Mandatierung mit Hinweis auf mögliche Interessenkollision, VA act.