1.7. Mit Verfügung vom 30. August 2023 wurde die bisherige amtliche Verteidigerin nach unbenutztem Ablauf einer neu angesetzten Frist wieder eingesetzt und der Beschuldigte aufgefordert mitzuteilen, ob an den bisher gestellten Berufungsanträgen festgehalten werde. 1.8. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 beantragte der Beschuldigte die Aufhebung des Urteils der Vorinstanz und die Rückweisung zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung, eventualiter einen vollumfänglichen Freispruch. 1.9. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2023 wurden die anderen Parteien zur Stellungnahme, insbesondere zum Rückweisungsantrag, aufgefordert.