1.5. Mit Verfügung vom 16. Februar 2022 liess die Verfahrensleiterin den privat mandatierten Verteidiger nicht zu und setzte dem Beschuldigten sowie dessen Bruder E. H._____ Frist zur Mandatierung eines neuen sowie nicht gemeinsamen Verteidigers. Es wurde in Aussicht gestellt, dass bei unbenutztem Ablauf der Frist der jeweils bisherige amtliche Verteidiger wieder eingesetzt werde. 1.6. Das Bundesgericht wies eine vom Beschuldigten sowie von dessen Bruder E. H._____ dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 7B_91/2022 vom 11. Juli 2023 ab.