1.4. Mit Anschlussberufungserklärung vom 12. Oktober 2021 beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft einen zusätzlichen Schuldspruch wegen mehrfacher Geldwäscherei, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht unter 36 Monaten, die Anordnung einer Landesverweisung und eine Verpflichtung zur Bezahlung einer Ersatzforderung von Fr. 39'977.04. -3-