vollziehbaren Anteil von 22 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von Fr. 5'040.00. Es sah von einer Landesverweisung ab, entschied über die beschlagnahmten Gegenstände sowie Vermögenswerte und die Zivilforderungen. 1.2. Mit Berufungserklärung vom 17. September 2021 beantragte der Beschuldigte sinngemäss einen vollumfänglichen Freispruch.