Sie wäre deshalb gehalten gewesen, die nötigen Beweiserhebungen selbst vorzunehmen, anstatt ein freisprechendes Urteil zu fällen. Es liege daher ein Fall willkürlicher Beweiserhebung vor, der bei einem Berufungsverfahren betreffend Übertretungen zu einer Aufhebung des Urteils und zur Rückweisung an die Vorinstanz führen müsse. -6-