3a der Verordnung vom 19. Juni 2020 über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19 – Verordnung besondere Lage) vorgeschriebene Maske anzuziehen oder das Verkehrsmittel bei der nächsten Haltestelle zu verlassen (UA act. 007).