3. 3.1. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau meldete mit Eingabe vom 8. Juli 2021 Berufung an und verlangte ein begründetes Urteil. Das begründete Urteil wurde ihr am 8. September 2021 zugestellt. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 16. September 2021 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau: Das Urteil wird vollumfänglich angefochten (Art. 399 Abs. 3 lit. a StPO). Es werden gemäss Art. 399 Abs. 3 lit. b StPO folgende Abänderungen verlangt: