1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 500.00 c) den anderen Auslagen von Fr. 36.00 Total Fr. 1'336.00 Die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. b) und c) im Gesamtbetrag von Fr. 1'336.00 werden auf die Staatskasse genommen. 3. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.