2.2. Die Oberstaatsanwaltschaft verfügte am 19. Januar 2021 die Vornahme ergänzender Ermittlungen durch die Polizei, welche den Beschuldigten am 20. Februar 2021 zur Sache befragt hat. -3- 2.3. Die Oberstaatsanwaltschaft hielt mit Verfügung vom 23. März 2021 am Strafbefehl vom 8. Januar 2021 fest und überwies die Akten dem Bezirksgericht Kulm zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2.4. Am 29. Juni 2021 führte der Präsident des Bezirksgerichts Kulm die Hauptverhandlung mit persönlicher Befragung des Beschuldigten durch. 2.5. Der Präsident des Bezirksgerichts erkannte gleichentags: