Der Beschuldigte hat vorsätzlich, das heisst mit Wissen und Willen, Anordnungen einer erkennbar mit Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr betrauten Person zuwidergehandelt. Ort: 5040 Schöftland, Zug 526, Linie S14 (festgestellt) Zeit: Dienstag, 13 Oktober 2020, 11.09 Uhr Vorgehen/Feststellungen: Der Beschuldigte weigerte sich trotz entsprechender Aufforderung und Anweisung des Sicherheitspersonals der Aargau Verkehr AG (AVA), eine gemäss Art. 3a Covid 19 Verordnung besondere Lage vorgeschriebene Maske anzuziehen oder das Verkehrsmittel bei der nächsten Haltestelle zu verlassen.