Gegenstand Ungehorsam gegen Anordnung eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs (Nichttragen Schutzmaske in ÖV) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 8. Januar 2021 erliess die Oberstaatsanwaltschaft Aarau gegen den Beschuldigten den folgenden Strafbefehl: «Sachverhalt Ungehorsam gegen Anordnungen des Sicherheitspersonals im öffentlichen Verkehr (Art. 9 Abs. 1 BGST) - Verweigertes Maskentragen in öffentlichen Verkehrsmitteln